Anfrage und Antrag der CDU-Fraktion zum B-Plan 49 "Bauernvogtskoppel"

31.05.2018

Erhebliche Abweichung der Fassadengestaltung von Bebauungsplan 

CDU-Fraktion Wentorf
   
Dr. Harald Müller
Fraktionsvorsitzender

 

Amt für Bürgerdienstleistungen, Bauen und Entwicklung

Herr Strack
Hauptstraße 16
21465 Wentorf bei Hamburg

Nachrichtlich: BM Dirk Petersen
                              
Amtsleiter Karsten Feldt
                             
BV Andreas Hein
                              
Örtliche Presse

                                                                                                            30.05.2018

Anfrage und Antrag zum B-Plan 49 „Bauernvogtskoppel“

Sehr geehrte Damen und Herren,

von Neubürgern im Bereich „Bauernvogtskoppel“ wurden wir mit der Bitte um Unterstützung auf folgenden Sachverhalt angesprochen:

Der B-Plan 49 sieht in Abschnitt C  unter Punkt 10.4.  „Fassadengestaltung“ vor, dass die Außenfassaden in rotem bis rotbraunem Verblendmauerwerk oder in Putz weiß oder grau herzustellen sind.

               Das Erscheinungsbild von bisher im Bereich „Bauernvogtskoppel“ fertig  gestellten Häusern sieht jedoch anders aus.

Wir stellen nun dazu folgende Anfragen:

  1. Wann ist eine Genehmigung zur Abweichung von dieser Auflage im B-Plan 45 erteilt worden?

          Falls dies nicht der Fall sein sollte:        

  1. Was ist von Seiten der zuständigen Bauaufsicht unternommen worden, um die grellfarbige Fassadengestaltung der Reihenhäuser zu verhindern?
  1. Gibt es eine Frist, innerhalb der die grellfarbige Fassadengestaltung bebauungsplankonform zu gestalten ist?

       

Der B-Plan 49 definiert in Abschnitt C  unter Punkt 10.5. „Einfriedungen“:

Als Einfriedung sind ausschließlich Hecken einheimischer Gehölze zulässig, die in einer Anpflanzliste aufgeführt sind.

Auf den Kirschlorbeer wurde in der Anpflanzliste verzichtet, obwohl er eine in Deutschland durchaus sehr beliebte, schnell wachsende, immergrüne Heckenpflanze ist, die übrigens auch in Wentorf in vielen Gärten zu finden ist. Die Giftigkeit ist uns durchaus bekannt, aber auch von den bisher genehmigten Pflanzen sind drei giftig, die Stechpalme, wie ihr Name schon sagt, dazu noch sehr stachelig.

Wir bitten daher darum, unseren nachfolgenden Antrag in der ersten Sitzung des neu konstituierten PUA auf die Tagesordnung zu setzen:

          Die CDU-Fraktion beantragt, den B-Plan 49, Abschnitt C in Punkt 10.5   dahingehend zu ändern, dass der „Kirschlorbeer“ in die Liste der  genehmigten Heckenpflanzen aufgenommen wird.

          Bis die Änderung des B-Planes wirksam ist, sollte von restriktiven Maßnahmen der Bauverwaltung abgesehen werden, da Heckenanpflanzungen zeitnah vorgenommen werden müssen.

Uns liegt eine Unterschriftenliste von 32 Familien aus der „Bauernvogtskoppel“ vor, die diesen Antrag der CDU-Fraktion unterstützen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Harald Müller

CDU-Fraktionsvorsitzender