Neubau der Schulen

Aktuelle Information zum geplanten Neubau der Schulen

Die Frage, wie es mit den beiden weiterführenden Schulen weitergeht, beschäftigt aktuell viele Wentorferinnen und Wentorfer und uns erreichen viele Fragen. Dabei stellen wir fest, dass nicht allen klar ist, was eigentlich beschlossen ist und was die nächsten Schritte sind. Hierzu trägt leider auch die inhaltlich falsche und dadurch irreführende Berichterstattung z.B. bei Wentorf im Blick bei.

Mit dieser Zusammenstellung an Fragen und Antworten wollen wir versuchen, möglichst viele Unklarheiten zu beseitigen. Wir werden diese Sammlung kontinuierlich ergänzen und aktualisieren, sobald sich neue Informationen ergeben. Auch die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine eigene Themenseite online gestellt, auf der viele Informationen gesammelt wurden (https://www.wentorf.de/Themen/Aktuelles/Schulbauprojekte/).

Natürlich stehen wir auch weiterhin immer für ein Gespräch zur Verfügung, bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Letzte Änderung: 02.12.2025

Was ist die aktuelle Beschlusslage?

Aktuell gibt es zum Thema Schulneubau drei Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 20. März 2025 sowie vom 19. Juni 2025:

  1. Der 6-Punkte-Plan der Fraktionen CDU, Grüne und FDP, in dem ein Neubau beider Schulen (Gymnasium und Gemeinschaftsschule) gefordert wird, von denen eine oder beide auf dem Gelände des Kleingartenvereins gebaut werden soll. Für den Kleingartenverein soll eine Ersatzfläche gefunden werden.
  2. Gleichzeitig ist die Verwaltung beauftragt worden, die Machbarkeit eines Schul-Campus — also Gymnasium und Gemeinschaftsschule nebeneinander an einem Standort — auf dem Gelände des Kleingartenvereins zu prüfen. Der Auftrag ist erteilt, das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie liegt aber noch nicht vor, das ist für Ende Juli geplant.
  3. Außerdem hat die Gemeindevertretung die Verwaltung am 19. Juni beauftragt, eine weitere Machbarkeitsstudie über einen möglichen Neubau der Gemeinschaftsschule am aktuellen Standort durchzuführen (Antrag von Grünen und CDU, basierend auf einer Vorlage von SPD, FDP und Zukunft Wentorf). Beide Machbarkeitsstudien sind zwischenzeitlich beauftragt worden. Die Ergebnisse sollen gemeinsam Ende November / Anfang Dezember vorgestellt werden (Vorlage im Bürgerausschuss am 21.07.2025)

Der 6-Punkte-Plan ist eine Art Absichtserklärung, um weitere Prüf- und Planungsschritte zu ermöglichen. Um den Neubau einer oder beider Schulen auf dem Gelände des Kleingartenvereins tatsächlich zu beginnen, braucht es weitere Beschlüsse. Wann und wie diese Beschlüsse gefasst werden, hängt z.B. vom Ergebnis der Machbarkeitsstudien ab.

Erst wenn alle Informationen vorliegen, wird die Gemeindevertretung endgültig beschließen.

Ist der Bau eines Schulzentrums bereits beschlossen?

Nein. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20. März 2025 mit großer Mehrheit einen 6-Punkte-Plan beschlossen, der u.a. den Neubau beider Schulen vorsieht. Eine oder beide Schulen sollen auf dem Gelände des heutigen Kleingartenvereins entstehen. Ein Schulzentrum oder Schul-Campus ist also nur eine der möglichen Optionen und ein endgültiger Beschluss darüber ist noch nicht getroffen worden.

Außerdem hinaus sieht der 6-Punkte-Plan vor, alle Alternativen  also auch den Neubau der Schulen an einem der heutigen Standorte  transparent und nachvollziehbar aufzubereiten, um eine Beschlussfassung auf einer möglichst breiten Basis treffen zu können.

Ist die Verlegung des Kleingartens bereits beschlossen?

Nein. Nur wenn am Ende die Entscheidung für den Neubau einer oder beider Schulen auf dem Gelände des Kleingartenvereins getroffen wird, muss der Kleingartenverein verlegt werden. Hierfür wären dann aber noch weitere Beschlüsse der Gemeindevertretung bzw. der zuständigen Ausschüsse notwendig.

Richtig ist aber, dass vorsorglich bereits vorbereitende Maßnahmen getroffen werden, um bei einem späteren Beschluss für die Nutzung des Kleingartenvereins nicht zu viel Zeit zu verlieren. So hat der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 27.03.2025 einen Aufstellungsbeschluss gefasst, um den Bebauungsplan 41 zu ändern. Dieser umfasst das Gebiet südlich der Lohe. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll geprüft werden, ob dort ein Ersatzgelände für den Kleingartenverein gefunden werden kann. In diesem Verfahren wird es (schon von Gesetz wegen) eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Keine Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Diskussion über den Kleingarten?

Diese Information, z.B. so zu finden bei Wentorf im Blick, ist schlicht falsch. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und von Naturschutzverbänden ist selbstverständlich vorgesehen. 

Aktuell gilt: eine Verlegung des Kleingartenvereins ist noch nicht beschlossen. Sollte eine Verlegung notwendig werden und so auch beschlossen werden, müsste der Kleingartenverein verlegt werden. Eine mögliche Ersatzfläche für den Kleingartenverein befindet sich in der Nähe der Wentorfer Lohe. Um dort einen Kleingartenverein einzurichten, müsste allerdings der Bebauungsplan 41 geändert werden.

Den Aufstellungsbeschluss hierfür, also sozusagen der Startschuss für die weiteren Planungen, hat der Planungs- und Umweltausschuss im März 2025 getroffen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Verbänden und umliegenden Gemeinden erfolgt dann im Rahmen dieses Verfahrens, das übrigens im Baugesetzbuch streng geregelt ist.

Was sind die nächsten Schritte?

Aktuell gibt es drei Beschlüsse der Gemeindevertretung: der 6-Punkte-Plan und die Durchführung zweier Machbarkeitsstudie für einen Schul-Campus auf dem Gelände des Kleingartenvereins sowie einen Neubau der Gemeinschaftsschule am heutigen Standort. Mit den Vor- und Nachteilen eines Schul-Campus hat sich außerdem ein durch die Grünen und CDU organisierter Worksgop befasst, an auch Vertreter der Schulelternbeiräte sowie der Verwaltung teilnahmen.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien liegen zwischenzeitlich vor, ebenso eine Kostenrahmenschätzung sowie ein grober, möglicher Terminplan. Der grobe Zeitplan sieht vor, dass die Schulen bis Ende Februar eine Rückmeldung zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudien geben. Die Politik sollte ihre Entscheidung bis zum Ende des 2. Quartals getroffen haben.

Falschmeldungen bei Wentorf im Blick

Wentorf im Blick (WiB), sowohl online als auch in der gedruckten Version, fällt leider immer wieder durch inhatliche falsche und irreführende Berichte auf. Uns, aber auch die anderen Fraktionen sowie die Gemeinde, erreichen immer wieder Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den dort veröffentlichten Falschinformationen, die nicht zu den z.B. im Allris vorhandenen Protokollen oder anderen Veröffentlichungen der Parteien oder Gemeinde passen.

Die wichtigsten dieser offenkundig nicht korrekten Darstellungen wollen wir hier richtigstellen.

"Bildungsträume oder Millionengrab?" - Wentorf im Blick, Ausgabe 101 aus Mai 2025, Seite 8-9

  • Falsche Aussage WiB: "Die Gemeindevertretung hat [...] beschlossen, Gymnasium und Gemeindschaftsschule zu einem großen Schulzentrum [...] zu vereinen und alternativlos auf dem Gelände des Wentorfer Kleingartenvereins [...] neu zu bauen." Richtig ist: es gibt einen Beschluss der Gemeindevertretung (6-Punkte-Plan von CDU, Grünen und FDP) aus dem März 2025, eine oder beide Schulen auf dem Kleingartengelände neu zu bauen. Ein Schulzentrum ist allerdings nicht beschlossen worden und schon gar nicht alternativlos. Was genau wie gebaut wird, steht noch gar nicht fest.
  • Falsche Aussage WiB: Bildunterschrift "So stellt sich die Gemeinde die Neubebauung des Kleingartengeländes mit dem großen Schulzentrum vor". Richtig ist: Die gezeigte Grafik stammt aus der Ergebnispräsentation der Phase 0 der Firma Drees&Sommer, ist überhaupt nicht maßstabsgerecht und dient allein der Illustration der damals erstellten Präsentation. Es handelt sich weder um Vorstellungen der Gemeinde, noch der Politik.
  • Falsche Aussage WiB: "Mit diesem Beschluss ist sowohl das Schicksal des Kleingartenvereins als auch das Schicksal der zwei Schulen besiegelt worden. Es soll ein gigantisches Schulzentrum [...] geben. Andere Untersuchungen werden nicht beauftragt!" Richtig ist: Der Beschluss der Gemeindevertretung (6-Punkte-Plan von CDU, Grünen und FDP) sieht vor, alle Optionen ausführlich aufzubereiten, damit auf dieser Basis eine endgültige Beschlussfassung erfolgen kann. Eine Machbarkeitsstudie dazu ist in Arbeit. Abgelehnt wurde einzig eine Machbarkeitsstudie zu einem Neubau der Gemeinschaftsschule am jetzigen Standort. Ein finaler Beschluss, was mit welcher Schule an welchem Standort geschehen soll, ist noch nicht gefasst worden.
  • Falsche Aussage WiB: "Die Möglichkeit zur Errichtung einer großen Sportanlage (ausgerechnet auf dem gegenüberliegenden, biotopreichen Gelände der Lohe), soll geprüft werden." Richtig ist, dass niemand den Bau einer Sportanlage südlich der Lohe möchte und eine entsprechende Prüfung explizit aus dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des B-Plans 41 gestrichen wurde.

"Wentorfer Gespräche – Bürgerbeteiligung oder Alibi-Veranstaltung" - WiB online vom 5. Mai 2025

 

  • Falsch ist, dass die CDU Wentorf rund 100 Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung eingeladen hat. Richtig ist, dass zu dieser öffentlichen Veranstaltung alle Wentorfer eingeladen waren und ca. 100 teilgenommen haben.
  • Falsch ist, dass das Thema des Abends das geplante Schulzentrum auf dem Gelände der Kleingartenanlege war. Richtig ist, dass das Thema „Schulneubau in Wentorf“ lautete und ein Schulzentrum nur eine mögliche Option dabei ist.
  • Falsch ist, dass an dem Abend andere Parteien aufgrund des CDU-exklusiven Formats nicht eingeladen waren. Richtig ist, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelte und auch Vertreter anderer Parteien daran teilgenommen haben.
  • Falsch ist, dass einseitige Stellungnahmen der CDU die Veranstaltung dominiert haben. Richtig ist, dass nach einer Einführungspräsentation der CDU unter den Teilnehmern intensiv diskutiert wurde.
  • Falsch ist, dass die Verkehrsanbindung auf dem Gelände kaum ernsthaft thematisiert wurde. Richtig ist, dass die Verkehrsanbindung in mehreren Beiträgen thematisiert wurde.
  • Falsch ist, dass die Verlagerung des Kleingartenvereins ohne ein Ersatzgelände faktisch beschlossen wurde. Richtig ist, dass es keinen Beschluss gibt, den Kleingartenverein ohne Ersatzgelände zu verlagern.
  • Falsch ist, dass der Bau- und Planungsausschuss am 27. März 2025 einen Aufstellungsbeschluss zur Umsiedlung des Kleingartenvereins auf ein neues Gelände gefasst hat, dabei keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfand, auch zuständige Naturschutzbehörden nicht einbezogen wurden und es sich dabei um einen rechtlich hochproblematischen Schritt handelt. Richtig ist, dass der Planungs- und Umweltausschuss am 27. März 2025 einen Aufstellungsbeschluss gefasst hat, um einen Bebauungsplan zu ändern mit dem Ziel, eine Ersatzfläche für den Kleingartenverein auszuweisen. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung von Naturschutzverbänden erfolgen auf dem hierfür gesetzlich vorgesehenen Weg gemäß §2 - §4 BauGB.

 

Artikel in der BZ online vom 06.06.2025

Die Bergedorfer Zeitung berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 6. Juni über die aktuelle Diskussion. Dabei kommen ausschließlich Vertreter der SPD, der FDP und der Zukunft Wentorf zu Wort. Die CDU ist nicht um eine Stellungnahme gebeten worden.

Ohne auf einzele der dort zitierten Aussagen einzugehen: die Meinungen der Eltern sowie der Schulleitungen wurden und werden selbstverständlich in den Entscheidungsprozess innerhalb der CDU (und sicherlich auch der anderen Fraktionen) einbezogen. Aus diesem Grund haben wir als CDU zum Beispiel bereits im April zu einem Wentorfer Gespräch eingeladen und dort mit über 100 Eltern, Lehrern und Schülern über den Neubau der Schulen diskutiert. Die Diskussionen in den Ausschüssen und der Gemeindevertretung wurden stets öffentlich geführt und sind über das Bürgerinformationssystem transparenz nachvollziehbar.

Ob beide Schulen auf dem Gelände des Kleingartenvereins sinnvoll untergebracht werden können (unter Berücksichtigung der in der Phase 0 erarbeiteten Anforderungen der Schulen), wird aktuell im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht. Das Ergebnis wird selbstverständlich öffentlich präsentiert und diskutiert.

 

Zeitleiste

Hier finden Sie eine chronologische Übersicht der relevanten Sitzungen und Entscheidungen:

  • Am 15. September 2022 beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, eine Phase 0 an den drei Wentorfer Schulen durchzuführen (Vorlage und Sitzungsprotokoll)
  • Erste Ergebnisse der Phase 0 werden am 2. Mai 2023 im Bürgerausschuss vorgestellt (nicht öffentlich).
  • Eine ausführliche öffentliche Präsentation und Diskussion erfolgte am 29. April 2024 in einer gemeinsamen Sitzung des Bürger- und Liegenschaftsausschusses (Vorlage und Sitzungsprotokoll)
  • Im Bürgerausschuss berichten am 3. März 2025 der Schulleiter der Gemeinschaftsschule in Mölln sowie der Fachbereichsleiter des Fachbereiches Bildung, Jugend, Sport und Kultur der Stadt Mölln (Vorlage und Sitzungsprotokoll). Außerdem diskutiert der Ausschuss Antworten auf Fragen, die vorab an die Verwaltung gestellt werden konnten (Vorlage und Sitzungsprotokoll)
  • Die Gemeindevertretung beschließt am 20. März 2025 den 6-Punkte-Plan (Vorlage und Sitzungsprotokoll) und beauftragt die Machbarkeitsstudie für das Gelände des Kleingartenvereins (Vorlage und Sitzungsprotokoll)
  • In seiner Sitzung am 31. März 2025 hört der Bürgerausschuss einen Vortrag zweier Vertreter von Schulbau Hamburg, die über ihre Erfahrungen berichten (Vorlage, Präsentation und Sitzungsprotokoll)
  • Am 19. Juni 2025 hat die Gemeindevertretung die Durchführung einer weitere Machbarkeitsstudie zum Neubau der Gemeinschaftsschule am heutigen Standort beschlossen (Vorlage).
  • Im Bürgerausschuss am 21. Juli 2025 wurde vom Büro Luchterhand, das mit der Durchführung der beiden Machbarkeitsstudien beauftragt wurde, ein Zeitplan vorgestellt. Danach sollen die Ergebnisse beider Machbarkeitsstudien zusammen Ende November / Anfang Dezember vorgestellt werden (Vorlage).
  • Am 2. Oktober 2025 wurde im Liegenschaftsausschuss ein Zwischenstand präsentiert. Danach ist die erste Machbarkeitsstudie fast abgeschlossen (Kleingartengelände) und die zweite wird demnächst gestartet. Eine Präsentation der Ergebnisse erfolgt in der gemeinsamen Sitzung von Liegenschafts- und Bürgerausschuss am 25. November 2025 (Sitzungsprotokoll)
  • Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien wurden in einer gemeinsamen Sitzung des Liegenschafts- und Bürgerausschusses am 25. November vorgestellt, die Ergebnisse der Kostenrahmenschätzung sind seit dem 1. Dezember verfügbar. Beide Dokumente sind auf der Themenseite der Gemeinde zu finden.

Ergebnisse der Machbarkeitsstudien zum Schulbau in Wentorf

Die Gemeinde Wentorf steht vor einer der größten Zukunftsaufgaben der vergangenen Jahrzehnte: der grundlegenden Modernisierung und Erweiterung ihrer Schullandschaft. Bereits heute arbeiten alle Schulen an der Kapazitätsgrenze, Unterricht findet in Containern statt, und zentrale Gebäude – insbesondere Gemeinschaftsschule und Gymnasium – entsprechen weder pädagogisch noch baulich den Anforderungen moderner Bildungsarbeit.

Um eine solide Entscheidungsgrundlage für die anstehenden Investitionen zu schaffen, hat die Gemeindevertretung 2022 die Durchführung einer Phase 0 sowie umfangreicher Machbarkeitsstudien beschlossen. Am 25. November 2025 wurden die Ergebnisse erstmals öffentlich präsentiert. 

Warum braucht Wentorf neue Schulen?

Wentorf wächst – und mit dem Wachstum steigen die Anforderungen an den Bildungsstandort. Die aktuelle Situation zeigt deutlich den Handlungsdruck:

  • Unterricht in allen Schulen teilweise in Containern
  • Gemeinschaftsschule ohne Entwicklungsmöglichkeiten für eine Oberstufe
  • Unzureichende Räume für Ganztag und OGS
  • Massive bauliche Defizite an Gemeinschaftsschule und Gymnasium
  • Sanierungsbedürftiges Lehrschwimmbecken
  • Fehlende oder zu knappe Sport- und Außenflächen

Moderne Schulen benötigen flexible Lernlandschaften, Räume für Ganztag, Förderangebote, Selbstlernzonen sowie ausreichend Flächen für Bewegung, Betreuung und Gemeinschaft. Diese Anforderungen sind an den Bestandsstandorten nur eingeschränkt darstellbar.

Machbarkeitsstudie I: Schulcampus auf dem Gelände des Kleingartenvereins (KGV)

Zentrales Thema war die Prüfung, ob ein gemeinsamer Schulcampus für Gymnasium und Gemeinschaftsschule auf dem Gelände des heutigen Kleingartenvereins entstehen könnte.

Kernergebnisse
  • Der Standort KGV wäre grundsätzlich geeignet, um beide weiterführenden Schulen sowie gemeinsame Einrichtungen zu errichten.
  • Ein durchgängig geplanter Campus ermöglicht Synergien, etwa gemeinsame Nutzung von Aula, Mensa, Küche, Selbstlernzentrum und Hausmeisterei.
  • Die Vorzugsvariante umfasst max. 4 Geschosse, fünf Sporthallenfelder und klare Trennung der Schulhöfe.
  • Flächenbedarf: ca. 28.000 m² BGF für beide Schulen plus 3.280 m² gemeinsame Bereiche.
  • Herausforderung: Umsiedlung des Kleingartenvereins, begrenzte Erweiterungsreserven, kein Lehrschwimmbecken am Standort, hoher Versiegelungsgrad, zusätzlicher Aufwand durch Quartiersgarage.
Fazit der Studie I

Der Standort ist grundsätzlich realisierbar und bietet pädagogisch wie städtebaulich große Chancen. Allerdings bringt die Verlagerung des Kleingartenvereins soziale, rechtliche und finanzielle Komplexität mit sich.

Machbarkeitsstudie II: Entwicklung der Gemeinschaftsschule am Bestandsstandort

Parallel wurde geprüft, ob die Gemeinschaftsschule am heutigen Standort Achtern Höben umfassend modernisiert, erweitert und baulich neu organisiert werden kann.

Es wurden drei Varianten untersucht:

Variante 1: Komplettneubau mit größerem Interimsbedarf

  • Grundfläche EG: 7.245 m²
  • Gute Umsetzbarkeit der Raumprogramme
  • Hoher Platzbedarf für Interimscontainer
Variante 2: Erweiterung + zweiter Fachraumtrakt
  • Grundfläche EG: 7.564 m²
  • Geringfügig bessere Flächendeckung als Variante 1
  • Ebenfalls Interimsflächen notwendig
Variante 3 – Vorzugsvariante: Neubau der Jahrgangscluster, Erhalt wichtiger Bestandsgebäude
  • Beste Übereinstimmung mit dem Flächenbedarf (8.169 m² pädagogische Flächen)
  • Erhalt der sanierten Aula und des Fachtrakts
  • Neues Sportzentrum mit Tribüne
  • Deutlich geringerer Interimsflächenbedarf
  • Aber: eingeschränkte Erweiterungsreserven und weiterhin bauliche Abhängigkeit vom Altbestand
Fazit der Studie II

Variante 3 stellt am Bestandsstandort die technisch und pädagogisch sinnvollste Lösung dar. Sie bietet die Möglichkeit, Schritt für Schritt zu bauen und gleichzeitig Teile des Bestands sinnvoll zu nutzen.

Nächste Schritte

In den Sitzungen des Bürger- und Liegenschaftssausschusses am 1. bzw. 2. Dezember sowie in der Präsentation für die Schulöffentlichkeit werden sowohl Kostenrahmenschätzungen als auch mögliche Zeitpläne präsentiert. Anschließend wird die politische Beratung fortgesetzt.