Grünflächenpflege in Wentorf

11.09.2017

So kann es nicht weitergehen!

Im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurden die Mittel zur Fremdvergabe der Grünflächenpflege in Wentorf weitgehend gestrichen.

Die Folgen der sich daraus ergebenden eingeschränkten Pflege der Grünflächen zeigen sich nach bereits kurzer Zeit deutlich im Ortsbild.

Die Grünflächen im Ort werden derzeit primär durch Mitarbeiter des gemeindeeigenen Betriebshofs gepflegt. Darüber hinaus sind Grundstückseigentümer auf Grundlage der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Wentorf („Straßenreinigungssatzung“) in einigen Bereichen verpflichtet, die an die jeweiligen Grundstücke angrenzenden Wege, Gräben und Rinnsteine zu pflegen und von übermäßiger Verunkrautung freizuhalten.

Neben den Beeinträchtigungen im Ortsbild ist der Bewuchs so weit fortgeschritten, dass Schäden an Gehwegen, Straßen und anderen Liegenschaften drohen.

Darum hat die CDU-Fraktion im Liegenschaftsausschuss folgenden Antrag gestellt:

1. Der Bürgermeister wird gebeten darzustellen, welche Kapazitäten beim Betriebshof frei sind, um die Pflege der Grünflächen zu intensivieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünflächenpflege im Rahmen dieser freien Kapazitäten zu intensivieren.
2. Der Bürgermeister wird gebeten, die Grundstückseigentümer, denen die Reinigungspflicht auf Grundlage der Straßenreinigungssatzung in bestimmten Bereichen auferlegt wurde, auf die Pflicht zur Entfernung wildwachsender Kräuter in geeigneter Weise hinzuweisen (z. B. durch Anschreiben).
3. Sollten die sich aus Nr. 1 und 2 ergebenden Maßnahmen nicht ausreichen, die Situation in Bezug auf den Zustand der Grünflächen in der Gemeinde zu verbessern, wird der Bürgermeister gebeten, den verbleibenden Bedarf an Grünflächenpflege auszuschreiben und fremdzuvergeben.