Ist die Verlegung des Kleingartens bereits beschlossen?

14.05.2025

Nein. Nur wenn am Ende die Entscheidung für den Neubau einer oder beider Schulen auf dem Gelände des Kleingartenvereins getroffen wird, muss der Kleingartenverein verlegt werden.

Richtig ist aber, dass vorsorglich bereits vorbereitende Maßnahmen getroffen werden, um bei einem späteren Beschluss für die Nutzung des Kleingartenvereins nicht zu viel Zeit zu verlieren. So hat der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 27.03.2025 einen Aufstellungsbeschluss gefasst, um den Bebauungsplan 41 zu ändern. Dieser umfasst das Gebiet südlich der Lohe. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll geprüft werden, ob dort ein Ersatzgelände für den Kleingartenverein gefunden werden kann.