Diese Information, z.B. so zu finden bei Wentorf im Blick, ist schlicht falsch. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und von Naturschutzverbänden ist selbstverständlich vorgesehen.
Aktuell gilt: eine Verlegung des Kleingartenvereins ist noch nicht beschlossen. Sollte eine Verlegung notwendig werden und so auch beschlossen werden, müsste der Kleingartenverein verlegt werden. Eine mögliche Ersatzfläche für den Kleingartenverein befindet sich in der Nähe der Wentorfer Lohe. Um dort einen Kleingartenverein einzurichten, müsste allerdings der Bebauungsplan 41 geändert werden.
Den Aufstellungsbeschluss hierfür, also sozusagen der Startschuss für die weiteren Planungen, hat der Planungs- und Umweltausschuss im März 2025 getroffen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Verbänden und umliegenden Gemeinden erfolgt dann im Rahmen dieses Verfahrens, das übrigens im Baugesetzbuch streng geregelt ist.
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