Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung im November die neuen Hebesätze für die Gemeinde Wentorf beschlossen. Diese gelten ab dem 1.1.2025.
Notwendig geworden war dies, weil das Bundesverfassungsgericht schon 2018 die bisher geltende Grundsteuer wegen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte. Eine Neuregelung muss dabei spätestens zum 1.1.2025 in Kraft treten.
Schleswig-Holstein folgt dem „Bundesmodell“, wonach sich die Grundsteuer aus Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz berechnet. Der Grundsteuerwert errechnet sich aus den Daten, die Sie dem Finanzamt übermittelt haben, die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt und der Hebesatz wurde jetzt durch die Gemeinde festgelegt.
Für uns als CDU war immer wichtig: die Umsetzung für Wentorf soll für Wentorf in Summe aufkommensneutral erfolgen! Hierfür gibt es in Schleswig-Holstein das Transparenzregister, das genau die Hebesätze angibt, mit denen das erreicht werden kann. Im Fall von Wentorf lauten die Hebesätze dann:
- Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 186% (heute: 395%)
- Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 415% (heute: 395%)
Die Gemeindevertretung hat die Satzung im November beschlossen und die Hebesätze exakt auf diese Werte festgelegt.
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