Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 12.05.2025 die vollständig neu überarbeiteten Entwürfe der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung sowie der Geschäftsordnung einstimmig beschlossen.
Sowohl die Hauptsatzung als auch die Geshäftsordnung wurden vollständig neu geschrieben und auf veränderte rechtliche Gegebenheiten angepasst. Neu sind unter anderem folgende Punkte:
- Ältestenrat: die Gemeindevertretung wird einen Ältestenrat bekommen, der aus den Fraktionsvorsitzenden und Stellvertretern besteht und die Bürgermeisterin und den Bürgervorsteher berät. Beschlüsse werden hier nicht gefasst.
- Frist zur Einreichung von Anträgen: bisher 16 Tage vor einer Sitzung und damit viel zu lange. Diese Frist wird verkürzt auf die gesetzliche Ladungsfrist von 7 Tagen.
- Zuständigkeitsordnung: die Zuständigkeiten der Ausschüsse sollen zukünnftig nicht mehr direkt in der Hauptsatzung, sondern einer Anlage dazu festgelegt werden. Das erleichtert Änderungen, weil die Zuständigkeit der Kommunalaufsicht so nicht mehr erforderlich ist
- Anzahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder: bei mehr als 3 Ausschussmitgliedern dürfen Fraktionen so viele stellvertretende Mitglieder benennen, wie sie Mitglieder in den Ausschüssen haben. Bislang war das auf 3 begrenzt. Große Fraktionen hatten es so manchmal schwer, bei vielen Abwesenheiten die Ausschüsse zu besetzen
- Finanzielle Verantwortung: in Zukunft sollen bei Änderungen, die mit finanziellen Aufwänden verbunden sind, Vorschläge zur Deckung gemacht werden. Dies ist keine Pflicht, soll aber die Notwendigkeit verdeutlichen, den Haushalt der Gemeinde immer im Blick zu behalten.
- Bessere Nachvollziehbarkeit des Abstimmungsverhaltens: Abstimmungen in den Ausschüssen und der Gemeindevertretung werden zukünftig im Protokoll nach Ja- und Nein-Stimmen sowie Enthaltungen nach Fraktionen dargestellt.
Endgültig beschließen muss jetzt noch die Gemeindevetretung im Juni, die Hauptsatzung muss anschließend noch von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.
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